Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, gebürtiger Günter Werner Dörr, wurde am 12. Juli 1948 in München geboren. Der Rechtsanwalt aus München war der Sohn von Ernst Ludwig Dörr und Herta Amalie Freiin von Gravenreuth.
Ausbildung und Studium
Bevor Gravenreuth jedoch seine Karriere als Rechtsanwalt in München anstrebte, absolvierte er eine Berufsausbildung als Technischer Zeichner und studierte direkt im Anschluss an der Fachhochschule München im Studiengang „Maschinenbau“. 1973 erwarb er sein Diplom. In den folgenden sechs Jahren studierte er zusätzlich Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Erste Schritte in den EDV-Bereich machte er bereits während seines Studiums, als er eine EDV-Ausbildung absolvierte und Mitglied in der Katholischen Bayerischen Studentenverbindung Rhaetia wurde.
Tätigkeit als Anwalt in München
Gravenreuth war nach seinem Studium zunächst bei verschiedenen Stellen als Rechtsreferendar tätig, darunter das Bundespatentgericht, die Markenkammer des Landesgerichts München I sowie eine Patentanwaltskanzlei. Als Rechtsanwalt in München war Gravenreuth ab 1981 tätig, als er seine anwaltliche Zulassung erlangte. In den folgenden Jahren war er jedoch noch als Rechtsanwalt zunächst in einer Münchner und anschließend in einer Freisinger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei angestellt. Nachdem er sich 1985 als Rechtsanwalt in München selbständig gemacht hatte, eröffnete er bereits zwei Jahre später seine eigene Kanzlei.
Gravenreuth’s Freitod
Gravenreuth war Zeit seines Lebens aufgrund seiner zahlreichen Abmahnungen wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen stark umstritten. Aufgrund mehrerer Vergehen wurde er selbst zu Haftstrafen verurteilt. Wenige Tage, nachdem er diese hätte antreten müssen, wählte Gravenreuth den Freitod und starb am 22. Februar 2010 durch einen Schuss. Das Begräbnis des Rechtsanwalts aus München fand auf dem Münchener Nordfriedhof statt.