Beruflicher Werdegang

Günter Freiherr von Gravenreuth begann seine berufliche Karriere zunächst in einem anderen Bereich – er absolvierte ein Maschinenbaustudium an der FH München als Diplomingenieur. Von 1973 bis 1978 studierte er schließlich Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität. Während des Studiums absolvierte er eine EDV-Ausbildung, bei der es um erste Schritte in der COBOL-Programmierung ging. Nach dem Studium erhielt Gravenreuth erste Einblicke in die Tätigkeit als Rechtsanwalt in München.

Rechtsanwalt in München

Als Rechtsreferendar durfte er Erfahrungen beim Bundespatentgericht und in einer Markenkammer des Landgerichts München I sammeln. Zudem arbeitete er für eine Patentanwaltskanzlei. 1981 erhielt Günter Freiherr von Gravenreuth die Anwaltszulassung. Er arbeitete zuerst für eine Münchner Patentanwaltskanzlei und wechselte schließlich zu einer Kanzlei in Freising. 1985 machte er sich als Rechtsanwalt in München selbständig und gründete 1987 in München seine eigene Kanzlei.

Die Tätigkeitsschwerpunkte

Als selbständiger Rechtsanwalt in München konzentrierte sich Gravenreuth voll und ganz auf den gewerblichen Rechtsschutz. Hierzu gehörten vor allem die Schwerpunkte Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Weitere seiner persönlichen Steckenpferde waren das EDV-Recht, das Internetrecht sowie das Urheberrecht. Gravenreuth hat sich als erfolgreicher, aber auch umstrittener Abmahnanwalt einen Namen gemacht, der ihn bundesweit bekannt werden ließ.

Die Zulassungen

Günter Freiherr von Gravenreuth hatte die Befugnis, seine Mandanten als Rechtsanwalt aus München vor zahlreichen deutschen und internationalen Gerichten zu vertreten. So hatte er die Zulassung für die Tätigkeit vor den Amts-, Land-, Oberlandes-, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in Deutschland. Zudem durfte er vor den Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht, das Bundesverfassungsgericht sowie alle Verfassungsgerichte der Bundesländer treten. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Europäische Patentamt in München konnte Gravenreuth anrufen. International konnte er sich als Rechtsanwalt aus München vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europäischen Gericht (1. Instanz), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie vor der World Intellectual Property Organization Gehör verschaffen.

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